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Zur Beachtung:

Die von uns, auf dieser Seite angebotenen Vergleiche und Verträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir sind jedoch sehr bemüht, Ihnen einen möglichst guten Ausschnitt aus der deutschen Versicherungswelt zu bieten.

Im Zweifel empfehlen wir immer, uns direkt zu kontaktieren oder unseren Internetauftritt: Klass-assekuranz zu besuchen. Dort sind wir zwar nur zu den normalen Geschäftszeiten erreichbar, können Ihnen aber beratend mit vielen weiteren Produkten zur Seite stehen.

Wir können Ihnen hier nur Vergleiche und Angebote unterbreiten, welche einen gewissen Standart erfüllen. bei ausgefallenen Risiken, wie z. B. besonderen Werten, ungewöhnlichen Umständen des zu versichernden Gutes empfehlen wir immer den direkten Kontakt zu uns.

Hundehaftpflicht - Infoseite

Hundehalterhaftpflicht

Hundebesitzer haften für Ihren Vierbeiner, auch wenn sie selbst keine Schuld trifft. Allein die Tatsache dass man dieses Tier besitzt reicht aus, um haftbar gemacht werden zu können (Gefährdungshaftung). Während z.B. Vögel und Katzen über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, brauchen Hunde und Pferde einen eigenen Vertrag.

Kurzinformationen zur Hundehalterhaftpflicht

Die Tierhalterhaftpflicht ist für jeden Hundebesitzer ein Muss, denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften Sie, als Herrchen in unbegrenzter Höhe. Vergleichen Sie Anbieter zur Hundehalterhaftpflichtversicherung bequem online.

Vorteile der Hundehalterhaftpflicht

Einzelheiten zur Hundehalterhaftpflicht

Wer braucht eine Hundehalterhaftpflichtversicherung?
Wer ist versichert?
Was ist versichert?
Kostet eine Versicherung für alle Hunde gleich viel?
Stufen Versicherungen alle Kampfhunde gleich ein?
Was ist nicht versichert?

Wer braucht eine Hundehalterhaftpflichtversicherun

Jeder, der privat einen Hund und/oder ein Pferd hält. Als Tierhalter haften Sie auf Grundlage von § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches auch ohne Verschulden.

Die Folgen eines Hundebisses können fatal sein. Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeldansprüche werden an den Tierhalter gestellt. Aber auch bei Sachschäden steht Ihnen die Tierhalterhaftpflicht zur Seite.

Für Katzen, Kanarienvögel, Wellensittiche, Papageien, Meerschweinchen u.ä. Tiere besteht im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung Versicherungsschutz.

Für exotische Haustiere wie Schlangen, Leguane, Affen etc. muss eine Einzelvereinbarung mit dem Versicherer getroffen werden.

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und zwar in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter. Hierbei gilt zu bedenken, dass jeder Vierbeiner, der zu Ihrer Familie gehört, versichert werden muss.

Wenn ein neuer Vierbeiner in die Familie kommt und Sie bereits eine Hundehalterhaftpflicht haben, dann ist dieser üblicherweise gleich mitversichert durch die Vorsorgeversicherung. Diese gilt allerdings nur für einen Monat, in der Zeit sollten Sie den neuen Hund der Versicherung melden.

Versichert ist ebenfalls der Tierhüter, z.B. jemand der mit dem Hund spazieren geht. Das darf er allerdings nicht gewerblich tun.

Was ist versichert?

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung an Dritte, wenn dessen Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind.
Es ist ebenfalls die Aufgabe dieser Versicherung zu prüfen, ob Sie bei einem Schaden überhaupt verpflichtet sind Schadensersatz zu leisten.
Darüber hinaus wehrt die Hundehalterhaftpflichtversicherung auch Ansprüche ab, die gar nicht berechtigt oder die Forderungen überhöht sind. Dies kann bis zu einem Gerichtsprozess gehen, aber auch dafür übernimmt der Versicherer die Kosten.

Kostet eine Versicherung für alle Hunde gleich vie

Nein, bei dem Beitrag gibt es folgende Unterschiede: Für den ersten Hund zahlt man bei den Versicherern einen entsprechenden Beitrag. Weitere Hunde, die in den Vertrag aufgenommen werden, sind bei den meisten Versicherern vom Beitrag her deutlich günstiger.

Es kommt ebenfalls auf die Rasse des Hundes an. Viele Versicherungen unterscheiden ?normale? Hunde und Kampfhunde. Für Kampfhunde muss man in der Regel einen höheren Beitrag zahlen. Es gibt allerdings auch Tarife, die eine Dreiteilung der Hunderassen vornehmen.

Stufen alle Versicherungen Kampfhunde gleich ein?

Nein, auch hier gibt es Unterschiede. Die Versicherungen definieren in den Tarifen ganz eigenständig, welche Rasse als Kampfhund gilt, welche nicht.

Für Tierhalter von Kampfhunden, wie z.B. Pit-Bullterrier, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Bullmastif, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rhodesian Ridgeback,- oder Kreuzungen mit diesen Rassen, sowie Dobermänner und Rottweiler können wir keinen Versicherungsschutz anbieten.

Was ist nicht versichert?

Wie bei jeder Haftpflichtversicherung sind auch in der Tierhalterhaftpflichtversicherung vorsätzlich, d.h. mit Absicht herbeigeführte Schäden nicht versichert. Schäden durch Tiere, die gewerblich genutzt oder eingesetzt werden (wenn z.B. Ihr Pferd gegen Entgelt verliehen wird). Ebenfalls nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden durch Hunde an sogenannten Figuranten (Scheinverbrecher).
Strafen und Bußgelder (Missachtung der Maulkorb- oder Leinenpflicht) sind nicht versichert.

Wichtiger Hinweis:

Die hier gemachten Aussagen und Beschreibungen haben allgemeinen Charakter und beziehen sich nicht auf ein bestimmtes Angebot. Sie sind nach bestem Wissen und Gewissen von uns erarbeitet. Bitte beachten Sie, dass die, auf dieser Seite gemachten Beschreibungen keine rechtsverbindlichen Aussagen für Ihren Versicherungsvertrag sind.

Für Sie und Ihren Versicherungsschutz gelten immer die Versicherungsbedingungen des von Ihnen gewählten Versicherers. Diese Kundeninformationen erhalten Sie immer mit einem Angebot oder einem Antrag von uns. Wir empfehlen immer, vor Vertragsabschluß die Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen genauestens zu studieren. Sollten Sie Fragen zu einzelnen Punkten der Bedingungen haben, so schreiben Sie uns bitte eine e-Mail, wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sollten Unstimmigkeiten oder Differenzen zwischen den auf dieser Seite gemachten Angaben und Ihrer Versicherungspolice auftreten, dann gelten in jedem Fall, die Ihnen, beim Angebot oder Abschluß vom Versicherer zur Verfügung gestellten Unterlagen.


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