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Zur Beachtung:

Die von uns, auf dieser Seite angebotenen Vergleiche und Verträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir sind jedoch sehr bemüht, Ihnen einen möglichst guten Ausschnitt aus der deutschen Versicherungswelt zu bieten.

Im Zweifel empfehlen wir immer, uns direkt zu kontaktieren oder unseren Internetauftritt: Klass-assekuranz zu besuchen. Dort sind wir zwar nur zu den normalen Geschäftszeiten erreichbar, können Ihnen aber beratend mit vielen weiteren Produkten zur Seite stehen.

Wir können Ihnen hier nur Vergleiche und Angebote unterbreiten, welche einen gewissen Standart erfüllen. bei ausgefallenen Risiken, wie z. B. besonderen Werten, ungewöhnlichen Umständen des zu versichernden Gutes empfehlen wir immer den direkten Kontakt zu uns.

Pferdehaftpflicht - Infoseite

Pferdehalterhaftpflicht

Der private Pferdehalter haftet, wie der Hundebesitzer auch, für Schäden, die das Tier verursacht, auch wenn Sie selbst keine Schuld trifft. Allein die Tatsache dass man dieses Tier besitzt reicht aus, um haftbar gemacht werden zu können (Gefährdungshaftung).

Kurzinformationen zur Pferdehalterhaftpflicht

Die Tierhalterhaftpflicht ist für jeden privaten Pferdebesitzer ein Muss, denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften Sie in unbegrenzter Höhe. Vergleichen Sie Anbieter zur Pferdehalterhaftpflichtversicherung bequem online.

Vorteile der Pferdehalterhaftpflicht

Einzelheiten zur Pferdehalterhaftpflicht

Wer braucht eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung?
Wer ist versichert?
Was ist versichert?
Kostet eine Versicherung für alle Pferde gleich viel?
Wer ist nicht versichert?
Was ist nicht versichert?

Wer braucht eine Pferdehalterhaftpflichtversicheru

Jeder, der privat ein Pferd hält und reitet. Als Tierhalter haften Sie auf Grundlage von § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches auch ohne Verschulden.

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und zwar in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter. Hierbei gilt zu bedenken, dass jeder Vierbeiner versichert werden muss.
Wenn ein neues Pferd hinzukommt und Sie bereits eine Pferdehalterhaftpflicht haben, sollten Sie dies der Versicherung frühst möglich melden.

Was ist versichert?

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung an Dritte, wenn dessen Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind.
Es ist ebenfalls die Aufgabe dieser Versicherung zu prüfen, ob Sie bei einem Schaden überhaupt verpflichtet sind Schadensersatz zu leisten.
Darüber hinaus wehrt die Pferdehalterhaftpflichtversicherung auch Ansprüche ab, die gar nicht berechtigt oder die Forderungen überhöht sind. Dies kann bis zu einem Gerichtsprozess gehen, aber auch dafür übernimmt der Versicherer die Kosten.

Kostet eine Versicherung für alle Pferde gleich vi

Nein, bei dem Beitrag gibt es folgende Unterschiede: Für das erste Pferd zahlt man bei den Versicherern einen entsprechenden Beitrag. Weitere Pferde, die in den Vertrag aufgenommen werden, sind, bei den meisten Versicherern, vom Beitrag her etwas günstiger.

Wer ist nicht versichert?

Tierhalter, die Pferde gewerblich nutzen brauchen eine gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung. Zwar sind die im Gegensatz zum privaten Tierhalter ein bisschen besser gestellt, laut BGB. Doch für Flur- und Deckschäden haften sie ebenfalls.

Wer sein Pferd gegen Bezahlung als Schulpferd verleiht benötigt auch eine spezielle Form der Versicherung. Gleiches gilt für Therapiepferde und Pensionspferde.

Wenn Sie Reitlehrer sind, empfehlen wir eine Beratung zum Thema Haftpflicht.

Was ist nicht versichert?

Wie bei jeder Haftpflichtversicherung sind auch in der Tierhalterhaftpflichtversicherung vorsätzlich, d.h. mit Absicht herbeigeführte Schäden nicht versichert. Schäden durch Tiere, die gewerblich genutzt oder eingesetzt werden (wenn z.B. Ihr Pferd gegen Entgelt verliehen wird). Ebenfalls nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden durch Hunde an so genannten Figuranten (Scheinverbrecher).

Wichtiger Hinweis:

Die hier gemachten Aussagen und Beschreibungen haben allgemeinen Charakter und beziehen sich nicht auf ein bestimmtes Angebot. Sie sind nach bestem Wissen und Gewissen von uns erarbeitet. Bitte beachten Sie, dass die, auf dieser Seite gemachten Beschreibungen keine rechtsverbindlichen Aussagen für Ihren Versicherungsvertrag sind.

Für Sie und Ihren Versicherungsschutz gelten immer die Versicherungsbedingungen des von Ihnen gewählten Versicherers. Diese Kundeninformationen erhalten Sie immer mit einem Angebot oder einem Antrag von uns. Wir empfehlen immer, vor Vertragsabschluß die Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen genauestens zu studieren. Sollten Sie Fragen zu einzelnen Punkten der Bedingungen haben, so schreiben Sie uns bitte eine e-Mail, wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sollten Unstimmigkeiten oder Differenzen zwischen den auf dieser Seite gemachten Angaben und Ihrer Versicherungspolice auftreten, dann gelten in jedem Fall, die Ihnen, beim Angebot oder Abschluß vom Versicherer zur Verfügung gestellten Unterlagen.


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