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Zur Beachtung:

Die von uns, auf dieser Seite angebotenen Vergleiche und Verträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir sind jedoch sehr bemüht, Ihnen einen möglichst guten Ausschnitt aus der deutschen Versicherungswelt zu bieten.

Im Zweifel empfehlen wir immer, uns direkt zu kontaktieren oder unseren Internetauftritt: Klass-assekuranz zu besuchen. Dort sind wir zwar nur zu den normalen Geschäftszeiten erreichbar, können Ihnen aber beratend mit vielen weiteren Produkten zur Seite stehen.

Wir können Ihnen hier nur Vergleiche und Angebote unterbreiten, welche einen gewissen Standart erfüllen. bei ausgefallenen Risiken, wie z. B. besonderen Werten, ungewöhnlichen Umständen des zu versichernden Gutes empfehlen wir immer den direkten Kontakt zu uns.

Privathaftpflicht - Infoseite

Privathaftpflichtversicherung

Nicht jeder hat eine Private Haftpflichtversicherung. Eigentlich komisch, denn ein falscher Schritt auf die Fahrbahn kann das finanzielle Aus bedeuten. Wer Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Dritten verletzt, ist zum Schadensersatz verpflichtet, so das deutsche Gesetz.

Kurzinformationen zur Privathaftpflicht

Vergleichen Sie Anbieter zur Privathaftpflichtversicherung. Beachten Sie hierbei auch die zusätzlichen Extras der jeweiligen Tarife. Mietsachschäden, Öltank und Ausfalldeckung sind nicht in allen Tarifen enthalten. Hier lohnt sich der Vergleich.

Wichtig: Vögel und Katzen sind über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Hunde und Pferde brauchen einen eigenen Vertrag.

Die STIFTUNG WARENTEST hat in Heft 4/2006 Privathaftpflichtversicherungen verglichen. Auch die STIFTUNG WARENTEST kommt zu dem Schluss, dass in einer Privathaftpflichtversicherung wichtige sinnvolle Extras eingeschlossen sein sollten. Billig allein reicht nicht.

Vorteile der Privathaftpflicht

Einzelheiten zur Privathaftpflichtversicherung

Wer braucht eine Privathaftpflichtversicherung?
Wer ist versichert?
Was ist versichert?
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Wer ist nicht versichert?
Was ist nicht versichert?

Wer braucht eine Privathaftpflichtversicherung?

Eigentlich braucht diese Versicherung jeder Erwachsene bzw. jede Familie.

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer. In den Familientarifen sind Ehepartner und Kinder automatisch mitversichert. Viele Versicherungen schließen ebenfalls den Lebenspartner mit ein, sobald dieser beim Versicherungsnehmer polizeilich gemeldet ist.

Bei Kindern ist es egal ob es die leiblichen, Adoptiv- oder Stiefkinder sind.

Vorsicht bei Single-Policen: Diese gelten meist tatsächlich nur für den Versicherungsnehmer.

Was ist versichert?

Die Private Haftpflichtversicherung entschädigt berechtigte Schadensersatzansprüche, die an Sie, im Fall eines Schadens, gestellt werden. Sie macht sogar noch mehr. Die Versicherungen prüfen ob die gestellten Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind und im Fall der Falle wehrt sie diese ab. Hierbei können auch Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt werden. Die Kosten übernimmt der Versicherer.

Versichert sind grundsätzlich Personen- und Sachschäden. In manchen Tarifen sind Mietsachschäden (z.B. 200.000,00 €) und Vermögensschäden (z.B. 20.000,00 €) mit teilweise geringeren Summen automatisch mit dabei.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Da es sich bei der Privaten Haftpflichtversicherung um keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung handelt, können sie die Höhe der Deckungssumme quasi frei wählen. Von 1 Mio. bis 10 Mio. ist das Angebot der Versicherer gefächert. Einige Wenige bieten Auch noch höhere Versicherungssummen. Eine niedriger gewählte Deckungssumme scheint auf den ersten Blick ausreichend.

Sie sollten allerdings eins bedenken: Die private Haftpflichtversicherung befreit Sie nicht von einer Schadensersatzforderung. Wer eine Person schädigt, sodass diese zum Pflegefall wird, so zahlt die Versicherung die vereinbarte Summe oder solange bis diese ausgeschöpft ist. Danach haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.

Wer ist nicht versichert?

Wenn Kinder heiraten und bis dahin bei den Eltern mitversichert waren, müssen sie eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen.

Auch nach Beendigung einer Schul- oder Berufsausbildung, sowie eines Studiums muss der Nachwuchs einen eigenen Vertrag abschließen. Wer nach der Ausbildung noch keine 18 ist, kann bis zur Volljährigkeit bei den Eltern mitversichert bleiben.

Weitere Personen und Verwandte sind nicht automatisch mitversichert. Diese können entweder über einen Beitragszuschlag mitversichert werden oder besitzen eine eigene Versicherung.

Unser-Tipp
Viele Anbieter bieten die Mitversicherung von Kindern auch über die erste Ausbildung hinaus an. Wenn Sie sich also nicht sicher sind, fragen Sie lieber bei Ihrer Versicherung nach.

Was ist nicht versichert?

Wie bei jeder Haftpflichtversicherung sind vorsätzlich, d.h. mit Absicht herbeigeführte Schäden nicht versichert. Ein Schaden ist auch nicht versichert, wenn er bei mitversicherten Personen entsteht. So zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht, wenn das Kind den Computer vom Papa kaputt macht.

Wichtiger Hinweis:

Die hier gemachten Aussagen und Beschreibungen haben allgemeinen Charakter und beziehen sich nicht auf ein bestimmtes Angebot. Sie sind nach bestem Wissen und Gewissen von uns erarbeitet. Bitte beachten Sie, dass die, auf dieser Seite gemachten Beschreibungen keine rechtsverbindlichen Aussagen für Ihren Versicherungsvertrag sind.

Für Sie und Ihren Versicherungsschutz gelten immer die Versicherungsbedingungen des von Ihnen gewählten Versicherers. Diese Kundeninformationen erhalten Sie immer mit einem Angebot oder einem Antrag von uns. Wir empfehlen immer, vor Vertragsabschluß die Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen genauestens zu studieren. Sollten Sie Fragen zu einzelnen Punkten der Bedingungen haben, so schreiben Sie uns bitte eine e-Mail, wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sollten Unstimmigkeiten oder Differenzen zwischen den auf dieser Seite gemachten Angaben und Ihrer Versicherungspolice auftreten, dann gelten in jedem Fall, die Ihnen, beim Angebot oder Abschluß vom Versicherer zur Verfügung gestellten Unterlagen.


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