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Krankenzusatzversicherung - Infoseite

Krankenzusatzversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung schränkt Ihre Leistungen immer mehr ein. Seit 2005 gibt es weitere Kürzungen beim Zahnersatz und dem Krankentagegeld. Wer die Versorgung im Krankheitsfall verbessern möchte, muss heute selbst vorsorgen mit Zusatz- und Ergänzungstarifen.

Kurzinformation zur Krankenzusatzversicherung

Die privaten Krankenversicherer bieten viele Tarife, die die Versorgung durch die gesetzlichen Kassen ergänzen und erweitern. Hierbei kann man unterschiedliche Bereiche versichern. Zu den wichtigsten zählt die verbesserte Versorgung im Krankenhaus (Ein- oder Zweibettzimmer), aber auch Zusatztarife für Zahnbehandlung und Zahnersatz.


Vorteile der Krankenzusatzversicherung:

Einzelheiten zur Krankenzusatzversicherung:

Wer braucht eine Zusatzversicherung?
Wer kann eine Zusatzversicherung abschließen?
Welche Zusatzversicherungen gibt es?
Wie unterscheiden sich die Angebote der Anbieter?
Welche Regeln gelten beim Abschluss dieser Versicherung?
Wie kann ich meine bestehende Versicherung kündigen?

Wer braucht eine Zusatzversicherung?

Oberflächlich betrachtet könnte man annehmen, dass eigentlich niemand eine solche Versicherung braucht. Meistens wird einfach angenommen, dass die gesetzliche Krankenversicherung alle Kosten übernimmt und folglich ausreicht. Mit dieser Annahme liegt man allerdings nicht immer richtig.

Für die jeweiligen Bedürfnisse halten die Versicherer zahlreiche Lösungen bereit:

Wer kann eine Zusatzversicherung abschließen?

Jeder, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann die Leistung seiner Krankenkasse durch Zusatzversicherungen deutlich aufwerten.

Voraussetzung für den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung ist ein guter Gesundheitszustand. Wer bereits erhebliche Krankheiten hat, wird in der Regel nicht mehr aufgenommen oder muss mit Zuschläge rechnen.

Auch Kinder können in der privaten Krankenversicherung versichert werden. Besonders im Bereich Zahnersatz ist dies wichtig, denn hier wurden die Leistungen schon vor Jahren mächtig zusammen gekürzt.

Welche Zusatzversicherungen gibt es?

In der privaten Krankenzusatzversicherung kann man verschiedene Bereiche durch einen Zusatztarif verbessern:

Die Krankenhauszusatzversicherung

Als bekannteste Zusatzversicherung hat diese auch den höchsten Stellenwert. Ob Sie Wert auf höchsten Komfort im Krankenhaus legen, oder ob Sie bei der Auswahl des geeigneten Krankenhauses freie Hand haben möchten, mit dieser Zusatzversicherung liegen Sie richtig.

  Gesetzliche Kasse Zusatztarif
Behandelnde Ärzte Zuständig ist der jeweils diensthabende Arzt, in der Regel der Stationsarzt. Die Behandlung wird vom Chefarzt durchgeführt. Die Zusatzversicherung übernimmt Kosten.
Unterbringung im Krankenhaus Übernommen werden die Kosten für die allgemeine Pflegeklasse. In der Regel ist dies ein Mehrbettzimmer.
In den ersten 14 Tagen werden dem Versicherten pro Tag 8,69 € für den Krankenhausaufenthalt berechnet.
Erstattet wird je nach Tarif für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
Kosten für Telefonanschluss oder für einen Fernseher werden oft auch noch übernommen.
Manche Versicherer übernehmen auch den Zuzahlungsbetrag.
Welches Krankenhaus Zuständig ist das am nächsten gelegene, billigste Krankenhaus. Freie Auswahl des Krankenhauses.
Arzthonorare Die Erstattung erfolgt entweder nach der sogenannten Fallkostenpauschale oder nach Pflegesätzen. Übernahme der Kosten für höhere Arzthonorare, in der Regel bis zum 3,5fachen der Gebührenordnung. Einige Versicherer leisten auch über die Gebührenordnung hinaus.

Zahnärztliche Leistungen

Die Krankenhauszusatzversicherung kann von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Sie ermöglicht Kassenpatienten eine optimale Versorgung im Krankheitsfall mit der komfortablen Versorgung einer privaten Krankenversicherung.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt nur 50% der Kosten für Zahnersatz. Erbringt der Versicherte den Nachweis über eine regelmäßige Zahnpflege, so kann die Erstattung auf 65% steigen.

Aber: Die Kasse zahlt nur für "zugelassene Leistungen".
Für größere Zahnersatzbehandlungen kommen schnell 10.000 € zusammen. Eigenanteile in Höhe von 5.000 € reißen schnell ein finanzielles Loch in die Tasche.
Wohl dem der eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat. Gute Versicherer zahlen zum Kassenanteil dazu, die gesamte Erstattung beträgt im o.g. Beispiel dann nicht 5.000 €, sondern nur 1.000 €.
Einige Versicherer zahlen auch für Einlagefüllungen z.B. Inlays. Gesetzliche Kassen zahlen nur für umstrittene Amalgamfüllungen, nur bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit, werden auch die Kosten für wesentlich t€ere Alternativen übernommen.

Kostet eine Amalgamfüllung noch relativ bescheidene 40 €, so kommen für ein Keramik-Inlay schnell 300 € bis 500 € zusammen.
Zahnzusatzversicherung werden von einigen Anbietern "solo" angeboten, andere Versicherer bieten diese Leistung im Rahmen der Ergänzungstarife an.

Unser Tipp:
Achten Sie genau auf die Formulierungen der einzelnen Anbieter. Ergänzungstarife machen in der Regel mehr Sinn, als eigenständige Zahnzusatztarife.

Ergänzungstarife

Nachdem die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahren immer weiter gekürzt wurden, ist der Bedarf für sogenannte Ergänzungstarife stark gewachsen.

Ergänzungstarife können z.B. die folgenden Leistungen enthalten:

Die Leistungen der einzelnen Anbieter unterscheiden sich erheblich. Bei dieser Versicherungsform sollte man nicht ausschließlich auf die Preise achten. Hier ist es wichtig, den Versicherer auszuwählen, der die gewünschte Leistung bietet.

Wie unterscheiden sich die Angebote der Anbieter?

Wie bei den meisten Versicherungen auch, ist der Preis einer Versicherung keine Gewähr für Qualität. Die Angebote der Versicherer unterscheiden sich zum Teil enorm.
Zusatzversicherung für Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
Einige Versicherer unterscheiden nicht zwischen Ein- oder Zweibettzimmer, versichert ist in diesem Fall die sogenannte Sonderklasse. In der Praxis spielt dieser Punkt eine eher untergeordnete Rolle, da der Preisunterschied zwischen Ein- und Zweibettzimmer eher gering ist.
Einige Versicherer leisten auch über die Gebührenordnung der Ärzte hinaus. Dieser Punkt kann in der Praxis durchaus relevant sein, wenn z.B. Spezialisten zur Durchführung der Behandlung aufgesucht werden.
Manche Versicherer zählen den Tag der Einweisung und den Tag der Abreise nicht als zwei Tage. Unter Umständen bleibt der Versicherte dann auf einem Teil der Kosten sitzen.

Zusatzversicherung für die Zähne
Die Angebote der Versicherer sind hier nur sehr schwer vergleichbar. Zu unterschiedlich sind die Leistungsaussagen der einzelnen Anbieter.

Auslandsreisekrankenversicherung
Versicherer, die ihre maximale Leistungspflicht begrenzen, sind sehr häufig vertreten. Dieser Punkt kann in der Praxis fatale Folgen haben. Liegen Sie im Ausland im Krankenhaus und sind nicht Rücktransportfähig, so bleiben Sie auf den Kosten sitzen, wenn die maximale Leistungsdauer des Versicherers überschritten ist.

Ergänzungstarif zur Absicherung von Zuzahlungen im Krankenhaus, bei Brillen, bei Kuren usw.
Die Leistungen der Versicherer sind extrem unterschiedlich. An dieser Stelle kann auf die einzelnen Unterschiede nicht eingegangen werden.

Welche Regeln gelten beim Abschluss?

Verlangt ein Versicherer nach erfolgter Risikoprüfung einen Beitragszuschlag, so kommt kein Vertrag zustande. Bei einem Leistungsausschluss gilt dies ebenso. In beiden Fällen unterbreitet der Versicherer ein neues Angebot, welches Sie annehmen oder ablehnen können. Bei schwerwiegenden Vorerkrankungen kann der Versicherer die Vertragsannahme auch ablehnen. Ohnehin können Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Police vom Vertrag zurücktreten.

Die Antragsfrage müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, da sie sonst Ihren Versicherungsschutz gefährden.
Durch den Rücktritt vom Vertrag oder andere vorgenannte Gründe entstehen Ihnen keine Kosten.

Kann ich meine bestehende Versicherung kündigen?

Zusatzversicherungen können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.
Oft werden Zusatzversicherungen mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren abgeschlossen. In diesem Fall ist die Kündigung nach Ablauf dieser Frist möglich.
Eine weitere Kündigungsmöglichkeit entsteht, wenn Sie sich während der Vertragslaufzeit für eine private Krankenversicherung entscheiden.
Außerordentliche Kündigungsrechte sind gegeben bei Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen wie z.B. Beitragserhöhungen ohne besseren Versicherungsschutz oder bei Erhöhung von Selbstbehalten.
Gekündigt werden kann dann innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Wirksamwerden der Beitragserhöhung.

Wichtiger Hinweis:

Die hier gemachten Aussagen und Beschreibungen haben allgemeinen Charakter und beziehen sich nicht auf ein bestimmtes Angebot. Sie sind nach bestem Wissen und Gewissen von uns erarbeitet. Bitte beachten Sie, dass die, auf dieser Seite gemachten Beschreibungen keine rechtsverbindlichen Aussagen für Ihren Versicherungsvertrag sind.

Für Sie und Ihren Versicherungsschutz gelten immer die Versicherungsbedingungen des von Ihnen gewählten Versicherers. Diese Kundeninformationen erhalten Sie immer mit einem Angebot oder einem Antrag von uns. Wir empfehlen immer, vor Vertragsabschluß die Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen genauestens zu studieren. Sollten Sie Fragen zu einzelnen Punkten der Bedingungen haben, so schreiben Sie uns bitte eine e-Mail, wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sollten Unstimmigkeiten oder Differenzen zwischen den auf dieser Seite gemachten Angaben und Ihrer Versicherungspolice auftreten, dann gelten in jedem Fall, die Ihnen, beim Angebot oder Abschluß vom Versicherer zur Verfügung gestellten Unterlagen.


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