Rechtsschutz - Infoseite
Rechtsschutz für Gebäude und Mieter
Die Rechtsschutzversicherung trägt die finanziellen Kosten eines Rechtsstreits, damit Ihre Interessen gewahrt werden.
Die Leistungen der Anbieter sind keinesfalls gleich.
Ihre Vorteile:
- Special-Produkte zum Sparpreis
- Auf Wunsch Experten Beratung
Einzelheiten Rechtsschutz: Privat, Beruf, Verkehr
Was ist versichert?
Wer ist versichert?
Was ist nicht versichert?
Welche Kosten sind versichert?
Wann und für was gelten Wartezeiten?
Was ist versichert?
Versichert sind die Risiken als (je nach Vertrag):
- Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile zum Gegenstand haben, z. B.:
- Kündigung, Räumung
- Mieterhöhung, Mietkaution
- Grundbuchsachen
- nachbarrechtliche Streitigkeiten
Wer ist versichert?
- Eigentümer,
- Vermieter,
- Verpächter,
- Mieter,
- Pächter,
- Nutzungsberechtigter
Was ist nicht versichert?
Folgende Risiken sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
- Streitigkeiten aus einer vorsätzlich begangenen Straftat
- Streitigkeiten mit der eigenen Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft
- Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Personen, die in der gleichen Versicherungspolice mitversichert sind.
- Ordnungswidrigkeiten, die vorsätzlich begangen wurden
- Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit Planung, Errichtung, Umbau und Finanzierung von Immobilien entstehen
- Enteignungs- Planfeststellungs-, Flurbereinigungsverfahren sowie alle im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten
- Bergbauschäden, die an Gebäuden oder Grundstücken entstehen
- Erschließungs- und Anliegerabgaben sowie steuerliche Bewertung von Grundstücken
Folgende Kosten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
- Kosten, die der Versicherungsnehmer übernommen hat, ohne dass er hierzu eine Rechtsverpflichtung gehabt hätte.
- Kosten, die durch die vierte oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen
- Kosten, die ein Anderer übernehmen würde, wenn keine Rechtsschutzversicherung bestünde.
Welche Kosten sind versichert?
Bis zu der im Versicherungsvertrag ausgewiesenen Versicherungssumme leistet die Rechtsschutzversicherung für
- Kosten des eigenen Anwalts
- Kosten eines Korrespondenzanwalts, wenn das Gericht über 100 Km vom Wohnort des Versicherungsnehmers entfernt ist
- Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger
- Gerichtsvollzieherkosten
- Kosten der Gegenseite, soweit die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Erstattung besteht
Wartezeiten
Es gelten üblicherweise Wartezeiten von 3 Monaten
Wichtiger Hinweis:
Die hier gemachten Aussagen und Beschreibungen haben allgemeinen Charakter und beziehen sich nicht auf ein bestimmtes Angebot. Sie sind nach bestem Wissen und Gewissen von uns erarbeitet. Bitte beachten Sie, dass die, auf dieser Seite gemachten Beschreibungen keine rechtsverbindlichen Aussagen für Ihren Versicherungsvertrag sind.
Für Sie und Ihren Versicherungsschutz gelten immer die Versicherungsbedingungen des von Ihnen gewählten Versicherers. Diese Kundeninformationen erhalten Sie immer mit einem Angebot oder einem Antrag von uns. Wir empfehlen immer, vor Vertragsabschluß die Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen genauestens zu studieren. Sollten Sie Fragen zu einzelnen Punkten der Bedingungen haben, so schreiben Sie uns bitte eine e-Mail, wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sollten Unstimmigkeiten oder Differenzen zwischen den auf dieser Seite gemachten Angaben und Ihrer Versicherungspolice auftreten, dann gelten in jedem Fall, die Ihnen, beim Angebot oder Abschluß vom Versicherer zur Verfügung gestellten Unterlagen.
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