Rechtsschutz - Infoseite
Privat-, Berufsrechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung trägt die finanziellen Kosten eines Rechtsstreits, damit Ihre Interessen gewahrt werden.
Die Leistungen der Anbieter sind keinesfalls gleich.
Ihre Vorteile:
- Special-Produkte zum Sparpreis
- Auf Wunsch Experten Beratung
Einzelheiten Rechtsschutz: Privat, Beruf
Was ist versichert?
Was ist nicht versichert?
Welche Leistungsarten sind versichert?
Welche Kosten sind versichert?
Wer ist versichert?
Wo gilt die Versicherung?
Wann und für was gelten Wartezeiten?
Was ist versichert?
Versichert sind die Risiken
- des Alltags
- aus Anstellungs- oder Arbeitsverträgen
Was ist nicht versichert?
Folgende Risiken sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
- Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter, hierfür ist die Haftpflichtversicherung zuständig.
- Streitigkeiten aus einer vorsätzlich begangenen Straftat
- Streitigkeiten mit der eigenen Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft
- Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Personen, die in der gleichen Versicherungspolice mitversichert sind.
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin- oder ähnlichen Spekulationsgeschäften
- Ordnungswidrigkeiten, die vorsätzlich begangen wurden
- Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit Planung, Errichtung, Umbau und Finanzierung von Immobilien entstehen
- Enteignungs- Planfeststellungs-, Flurbereinigungsverfahren sowie alle im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten
- Bergbauschäden, die an Gebäuden oder Grundstücken entstehen
- Erschließungs- und Anliegerabgaben sowie steuerliche Bewertung von Grundstücken
- Streitigkeiten aus Halte- und Parkverstößen
- Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsabschluß und während der Vertragsdauer auf Sie zugelassenen oder auf Ihren Namen versicherten Landfahrzeuge
- Erwerber von Landfahrzeugen
- Fahrer fremder, nicht auf Sie zugelassener Fahrzeuge
- Mieter eines vorübergehend gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeugs
- Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast
Folgende Kosten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
- Kosten, die der Versicherungsnehmer übernommen hat, ohne dass er hierzu eine Rechtsverpflichtung gehabt hätte.
- Kosten, die durch die vierte oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen
- Kosten für jede Art von Strafvollstreckungsverfahren, deren Geldstrafe oder -buße unter EUR 250,-- liegt.
- Kosten, die ein Anderer übernehmen würde, wenn keine Rechtsschutzversicherung bestünde.
Leistungsarten
Leistungsarten Die Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung enthält folgende Leistungsarten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruhen.
- Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen
- sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz enthalten ist.
- Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
- Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten.
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
- Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines Vergehens.
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit.
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes, wenn die Angelegenheit nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängt.
Welche Kosten sind versichert?
Bis zu der im Versicherungsvertrag ausgewiesenen Versicherungssumme leistet die Rechtsschutzversicherung für
- Kosten des eigenen Anwalts
- Kosten eines Korrespondenzanwalts, wenn das Gericht über 100 Km vom Wohnort des Versicherungsnehmers entfernt ist
- Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger
- Gerichtsvollzieherkosten
- Reisekosten des Versicherungsnehmers zu ausländischen Gerichten, wenn das persönliche Erscheinen gerichtlich angeordnet wurde.
- Übersetzungskosten für Unterlagen in Auslandsfällen
- Kosten der Gegenseite, soweit die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Erstattung besteht
- Strafkautionen, darlehensweise bis zu EUR 50.000
Wer ist versichert?
Der versicherte Personenkreis im Privat- und Berufs-Rechtsschutz:
- Versicherungsnehmer
- Ehegatte oder nichtehelicher Lebenspartner
- Minderjährige Kinder
- volljährige unverheiratete Kinder bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit gegen leistungsbezogenes Entgelt ausüben.
Wo gilt die Versicherung?
Sie genießen weltweiten Versicherungsschutz, jedoch muss die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgen und ein europäischer Gerichtsstand gewählt werden.
Sozialgerichts- und Steuer-Rechtsschutz besteht nur vor deutschen Gerichten.
Beratungen im Familien- und Erbrecht müssen durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar durchgeführt werden.
Wann und für was gelten Wartezeiten?
Eine Wartezeit von 3 Monaten besteht im
- Arbeits-Rechtsschutz
- Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
Die Wartezeit in diesen Leistungsarten soll die Versichertengemeinschaft vor Personen schützen, die "noch schnell eine Versicherung" abschließen möchten, weil ein Schadenfall bereits abzusehen ist.
Die Wartezeit entfällt, wenn ein gleichartiger Vertrag bei einer anderen Gesellschaft für das gleiche Risiko bestanden hat und der neue Vertrag lückenlos anschließt.
Keine Wartezeit besteht für Leistungsarten, bei denen ein Schadenfall zeitlich kaum vorhersehbar ist:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- im Familien- und Erbrecht
Wichtiger Hinweis:
Die hier gemachten Aussagen und Beschreibungen haben allgemeinen Charakter und beziehen sich nicht auf ein bestimmtes Angebot. Sie sind nach bestem Wissen und Gewissen von uns erarbeitet. Bitte beachten Sie, dass die, auf dieser Seite gemachten Beschreibungen keine rechtsverbindlichen Aussagen für Ihren Versicherungsvertrag sind.
Für Sie und Ihren Versicherungsschutz gelten immer die Versicherungsbedingungen des von Ihnen gewählten Versicherers. Diese Kundeninformationen erhalten Sie immer mit einem Angebot oder einem Antrag von uns. Wir empfehlen immer, vor Vertragsabschluß die Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen genauestens zu studieren. Sollten Sie Fragen zu einzelnen Punkten der Bedingungen haben, so schreiben Sie uns bitte eine e-Mail, wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sollten Unstimmigkeiten oder Differenzen zwischen den auf dieser Seite gemachten Angaben und Ihrer Versicherungspolice auftreten, dann gelten in jedem Fall, die Ihnen, beim Angebot oder Abschluß vom Versicherer zur Verfügung gestellten Unterlagen.
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