Rechtsschutz - Infoseite
Verkehrsrechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung trägt die finanziellen Kosten eines Rechtsstreits, damit Ihre Interessen gewahrt werden.
Die Leistungen der Anbieter sind keinesfalls gleich.
Ihre Vorteile:
- Special-Produkte zum Sparpreis
- Auf Wunsch Experten Beratung
Einzelheiten Rechtsschutz: Privat, Beruf, Verkehr
Was ist versichert?
Was ist nicht versichert?
Welche Leistungsarten sind versichert?
Welche Kosten sind versichert?
Wer ist versichert?
Wo gilt die Versicherung?
Wann und für was gelten Wartezeiten?
Was ist versichert?
Versichert sind die Risiken als (je nach Vertrag):
- Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse bei Vertragsabschluß und während der Vertragsdauer auf Sie zugelassenen oder auf Ihren Namen versicherten Landfahrzeuge
- Erwerber von Landfahrzeugen
- Fahrer fremder, nicht auf Sie zugelassener Fahrzeuge
- Mieter eines vorübergehend gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeugs
- Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast
Was ist nicht versichert?
Folgende Risiken sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
- Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter, hierfür ist die Haftpflichtversicherung zuständig.
- Streitigkeiten aus einer vorsätzlich begangenen Straftat
- Streitigkeiten mit der eigenen Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft
- Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Personen, die in der gleichen Versicherungspolice mitversichert sind.
- Ordnungswidrigkeiten, die vorsätzlich begangen wurden
- Streitigkeiten aus Halte- und Parkverstößen
Folgende Kosten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
- Kosten, die der Versicherungsnehmer übernommen hat, ohne dass er hierzu eine Rechtsverpflichtung gehabt hätte.
- Kosten, die durch die vierte oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen
- Kosten für jede Art von Strafvollstreckungsverfahren, deren Geldstrafe oder -buße unter EUR 250,-- liegt.
- Kosten, die ein Anderer übernehmen würde, wenn keine Rechtsschutzversicherung bestünde.
Leistungsarten
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung enthält folgende Leistungsarten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruhen.
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz enthalten ist.
- Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
- Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines Vergehens.
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit.
Welche Kosten sind versichert?
Bis zu der im Versicherungsvertrag ausgewiesenen Versicherungssumme leistet die Rechtsschutzversicherung für
- Kosten des eigenen Anwalts Kosten eines Korrespondenzanwalts, wenn das Gericht über 100 Km vom Wohnort des Versicherungsnehmers entfernt ist
- Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger
- Kosten:
- - eines eigenen Sachverständigen
- - zur Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Verkehrsrecht
- - zur Geltendmachung verkehrsrechtlicher Schadenersatzansprüche bei Auslandsfällen
- - bei Streitigkeiten, denen ein Kfz- Kauf- oder Reparaturvertrag zu Grunde liegt.
- Reisekosten des Versicherungsnehmers zu ausländischen Gerichten, wenn das persönliche Erscheinen gerichtlich angeordnet wurde.
- Übersetzungskosten für Unterlagen in Auslandsfällen
- Kosten der Gegenseite, soweit die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Erstattung besteht Strafkautionen, darlehensweise bis zu EUR 50.000
Wer ist versichert?
Der versicherte Personenkreis im Verkehrsrechtsschutz (je nach Versicherungschein sind Abweichungen möglich):
- Versicherungsnehmer
- Ehegatte oder nichtehelicher Lebenspartner
- Minderjährige Kinder
- berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen auf diesen Personenkreis zugelassenen oder versicherten Fahrzeuge
Wo gilt die Versicherung?
Sie genießen weltweiten Versicherungsschutz, jedoch muss die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgen und ein europäischer Gerichtsstand gewählt werden.
Sozialgerichts- und Steuer-Rechtsschutz besteht nur vor deutschen Gerichten.
Beratungen im Familien- und Erbrecht müssen durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar durchgeführt werden.
Wann und für was gelten Wartezeiten?
Die Mehrheit der Versicherer verzichtet in der Verkehrsrechtsschutzversicherung auf Wartezeiten.
Wichtiger Hinweis:
Die hier gemachten Aussagen und Beschreibungen haben allgemeinen Charakter und beziehen sich nicht auf ein bestimmtes Angebot. Sie sind nach bestem Wissen und Gewissen von uns erarbeitet. Bitte beachten Sie, dass die, auf dieser Seite gemachten Beschreibungen keine rechtsverbindlichen Aussagen für Ihren Versicherungsvertrag sind.
Für Sie und Ihren Versicherungsschutz gelten immer die Versicherungsbedingungen des von Ihnen gewählten Versicherers. Diese Kundeninformationen erhalten Sie immer mit einem Angebot oder einem Antrag von uns. Wir empfehlen immer, vor Vertragsabschluß die Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen genauestens zu studieren. Sollten Sie Fragen zu einzelnen Punkten der Bedingungen haben, so schreiben Sie uns bitte eine e-Mail, wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sollten Unstimmigkeiten oder Differenzen zwischen den auf dieser Seite gemachten Angaben und Ihrer Versicherungspolice auftreten, dann gelten in jedem Fall, die Ihnen, beim Angebot oder Abschluß vom Versicherer zur Verfügung gestellten Unterlagen.
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